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Seit seiner Gründung im Jahr 1992 hat sich NIS in seinem Beitrag zum Wachstum des Baskenlandes als Reiseziel durch neue Tourismusprodukte gefestigt, die den Bedürfnissen unserer Kundschaft und des Tourismusmarktes im Allgemeinen entsprechen.

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Mo – Do 9.00 – 18.00 und Fr 9.00 – 17.00

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Impressum & Datenschutzerklärung

Rechtliche Hinweise

(1) NIS NORTH INCOMING SERVICE kauft Dienstleistungen in den Destinationen ein und verkauft diese an in- und ausländische Unternehmen in Form eines Pakets oder einer Einzelleistung.
(2) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln, vorbehaltlich weiterer ergänzender Vereinbarungen, das Vertragsverhältnis zwischen NIS NORTH INCOMING SERVICE und dem Auftragnehmer nachfolgend „Auftraggeber“ genannt. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(3) Angebote von NIS NORTH INCOMING SERVICE richten sich nur an Unternehmen. Unternehmen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die zum Zeitpunkt der Transaktion in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Art. 35-39 – Spanisches Bürgerliches Gesetzbuch).

Kunst. 2 Vertrag

(1) Mit der Bestätigung des Leistungsangebotes von NIS NORTH INCOMING SERVICE gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an NIS NORTH INCOMING SERVICE auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Kunde kann eine solche Bestätigung schriftlich, per E-Mail oder telefonisch vornehmen. Das Vertragsangebot des Kunden basiert auf dem von INBOUND SERVICE auf Anfrage individualisierten und/oder individuell vorgeschlagenen Paket.
(2) Das Vertragsangebot des Kunden wird durch die Zusendung der Bestätigung durch NIS NORTH INCOMING SERVICE in Textform angenommen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt des Angebots ab, so gilt dies als neues Angebot von NIS NORTH INCOMING SERVICE s. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme erklärt oder die entsprechende Zahlung leistet.
(3) Der Vertrag kommt durch die Leistungsbeschreibung von NIS NORTH INCOMING SERVICE (nachfolgend „Bestätigung“ genannt) zustande, die Vertragsgegenstand ist.

Kunst. 3 Dienstleistungen

(1) Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ergeben sich aus der Bestätigung.
(2) Die von NIS NORTH INCOMING SERVICE in der Bestätigung angegebene Klassifizierung der Unterkunft bezieht sich auf das landesübliche System, es sei denn, NIS NORTH INCOMING SERVICE hat eine andere Klassifizierung angegeben.
(3) Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten Hotelbuchungen als nicht behindertengerecht. Buchungen von behindertengerechten Zimmern bedürfen einer besonderen Anfrage und schriftlichen Bestätigung durch NIS NORTH INCOMING SERVICE.
(4) Die Berücksichtigung von Sonderwünschen, die von der Bestätigung abweichen, liegt im alleinigen Ermessen des Anbieters, je nach dessen Möglichkeiten und Verfügbarkeit, und kann von NIS NORTH INCOMING SERVICE nicht gewährleistet werden
(5) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, wird NIS NORTH INCOMING SERVICE vom Kunden als exklusiver Anbieter der in der Bestätigung aufgeführten Dienstleistungen ernannt und verfügt als solcher über die erforderliche Befugnis, in Bezug auf den Kunden im Namen des Kunden zu handeln zur Organisation und Verwaltung des Programms. NIS NORTH INCOMING SERVICE leistet Zahlungen an Dienstleister, sofern der Kunde NIS NORTH INCOMING SERVICE vertragsgemäß bezahlt hat.

Kunst. 4 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

(1) NIS NORTH INCOMING SERVICE stellt dem Kunden die vertragliche Vergütung in Rechnung. Die Rechnungsbeträge verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro und beinhalten, soweit erforderlich, die gesetzliche Umsatzsteuer in der am Tag ihrer Entstehung geltenden Höhe. Die Zahlung erfolgt gemäß den in der Bestätigung und Rechnung angegebenen Bedingungen. Kosten der Geldüberweisung trägt der Kunde. Ist in der Rechnung kein Fälligkeitsdatum angegeben, ist der Forderungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
(2) NIS NORTH INCOMING SERVICE ist berechtigt, nach billigem Ermessen Vorschuss- und/oder Teilzahlungen zur Anrechnung auf den Gesamtpreis zu verlangen. Soweit NIS NORTH INCOMING SERVICE beabsichtigt, den SERVICE nur gegen vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen, wird der Kunde vor Vertragsabschluss entsprechend benachrichtigt.
(3) Mahnkosten für verspätete Zahlung werden mit 5.00 EUR pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass NIS NORTH INCOMING SERVICE kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Werden Vorauszahlungen oder der Gesamt- bzw. Restbetrag vom Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Frist geleistet, kann NIS NORTH INCOMING SERVICE die Leistung verweigern und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten war noch nicht vorgesehen. In diesem Fall stellt NIS NORTH INCOMING SERVICE dem Kunden Stornierungskosten gemäß Art. 6.

Kunst. 5 Leistungsänderung, Preisanpassung

(1) NIS NORTH INCOMING SERVICE ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Leistung zu ändern, wenn schwerwiegende Gründe, die nach Vertragsschluss eintreten, eine solche Änderung unumgänglich machen. Es sind keine Änderungen oder Abweichungen zulässig, die den Gesamtcharakter der Leistung erheblich beeinträchtigen – oder die für den Auftraggeber unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen unzumutbar oder nach Treu und Glauben diskriminierend sind. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist.
(2) Bei Preisanpassungen ihrer Leistungsträger nach Vertragsschluss ist NIS NORTH INCOMING SERVICE berechtigt, den vereinbarten Preis unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers anzupassen, wenn die Anpassung zur Vermeidung einer Kürzung zwingend erforderlich ist Gewinne, sofern die Umstände, die zu einer solchen Erhöhung führten, nicht vor Vertragsabschluss eingetreten sind und zu diesem Zeitpunkt für den NIS NORTH INCOMING SERVICE nicht vorhersehbar waren. Die Erhöhung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform unter Angabe der jeweiligen Kostenpositionen, des Bezugszeitpunkts und des Bezugsschemas der Erhöhung sowie der jeweiligen Berechnungsmethode.
(3) Eine Preiserhöhung ist nur bei Erhöhung der Kosten, Abgaben und Steuern für Leistungen sowie der ihnen zugrunde liegenden Wechselkurse zulässig und muss bis zum 20. Tag vor Leistungserbringung geltend gemacht werden.
a) Erhöhen sich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Beförderungskosten – zB Treibstoffkosten – kann INBOUND SERVICE den Reisepreis anpassen.
b) Im Falle einer Erhöhung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und Abgaben, die für den vereinbarten Leistungsumfang wesentlich und darin enthalten sind, kann NIS NORTH INCOMING SERVICE den anteiligen Betrag entsprechend erhöhen.
c) Im Falle geänderter Wechselkurse nach Vertragsabschluss kann NIS NORTH INCOMING SERVICE den Gesamtpreis um den Betrag erhöhen, um den sich der Preis der Dienstleistung für NIS NORTH INCOMING SERVICE erhöht hat.
(4) NIS NORTH INCOMING SERVICE wird den Kunden unverzüglich über die in Ziff. 1 bis 3. Bei einer wesentlichen Änderung wesentlicher Leistungen, einschließlich des Preises, ist der Auftraggeber berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Bei Änderungen im Sinne von Ziff. 1 ist der Kunde berechtigt, anstelle einer Rücknahme eine mindestens gleichwertige Leistung zu verlangen, wenn NIS NORTH INCOMING SERVICE diese dem Kunden ohne zusätzliche Kosten anbieten kann. Der Kunde muss dieses Recht gegenüber NIS NORTH INCOMING SERVICE unverzüglich nach Erhalt der Benachrichtigung bezüglich des geänderten Dienstes ausüben.

Kunst. 6 Rücktritt des Auftraggebers vor Leistungsbeginn. Stornierungskosten

(1) Der Auftraggeber kann vor Ausführung der Leistung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber NIS NORTH INCOMING SERVICE schriftlich zu erklären.
(2) Tritt der Auftraggeber vor Ausführung zurück oder verweigert die Abnahme der Leistung, so hat NIS NORTH INCOMING SERVICE keinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Stattdessen kann NIS NORTH INCOMING SERVICE einen angemessenen Ersatz der bisher entstandenen Provisionen und Aufwendungen – abhängig vom jeweiligen Gesamtpreis – verlangen, es sei denn. Der Kunde haftet für einen solchen Rücktritt oder die Ursache ist ein Akt höherer Gewalt.
(3) NIS NORTH INCOMING SERVICE berücksichtigt einen pauschalierten Schadensersatzanspruch, zeitanteilig – dh abhängig von der Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum vereinbarten Leistungsbeginn und dem vereinbarten Preis – unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und eines anderen Nutzung von SERVICE s, je nach Fall. Die pauschalen Stornosätze und -zeiten können je nach LEISTUNG abweichen und werden dem Kunden im Einzelfall in der Bestätigung mitgeteilt.
(4) NIS NORTH INCOMING SERVICE behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden als die vorstehende Pauschale geltend zu machen, sofern NIS NORTH INCOMING SERVICE nachweist, dass ihr ein wesentlich höherer Aufwand entstanden ist, als durch die geltende Pauschale gedeckt ist. In solchen Fällen ist NIS NORTH INCOMING SERVICE verpflichtet, diese Entschädigung zu summieren und zu dokumentieren, gegebenenfalls unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Nutzung von SERVICE s.
(5) Im Falle einer Teilstornierung werden die Parteien unter Berücksichtigung ihrer beiderseitigen Interessen und Möglichkeiten einen neuen Preis vereinbaren. Kommt eine solche Einigung nicht zustande, gilt die Stornierung als Gesamtstornierung und die Stornogebühr gem. 3 angewendet.
(6) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass NIS NORTH INCOMING SERVICE durch die Stornierung kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschalen gem. 3, wie in der Bestätigung angegeben.

Kunst. 7 Höhere Gewalt

Jede Partei kann ihre Leistungsverpflichtungen ohne Haftung kündigen, soweit ihre Leistung durch Handlungen oder Ereignisse außerhalb ihrer Kontrolle beeinträchtigt wird, die es NIS NORTH INCOMING SERVICE unmöglich machen, die hierin angegebenen SERVICES bereitzustellen.
Zu den Handlungen oder Ereignissen, die das Recht einer der Parteien zur Kündigung des Vertrags gemäß den Bedingungen dieses Abschnitts auslösen, gehören unter anderem: Höhere Gewalt, Krieg, behördliche Vorschriften (einschließlich behördlicher Anordnungen, Quarantänen und Ausgangssperren), Naturkatastrophen, Feuer, Streiks oder andere Arbeitskämpfe, Einschränkung oder Unterbrechung des Transports, Unruhen, Terrorismus und Reaktionen darauf, eine Handlung oder ein Ereignis, das ein erhebliches Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit der Teilnehmer darstellt (wie von beiden Parteien festgelegt) oder die Leistung einer Partei beeinträchtigt . Der Vertrag kann ohne Haftung aus einem dieser Gründe durch schriftliche Mitteilung von einer Partei an die andere innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Handlung oder dem Eintreten höherer Gewalt gekündigt werden. Wenn das Programm für weniger als zehn (10) Tage nach dem Ereignis höherer Gewalt geplant ist, muss die Mitteilung innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach der Handlung oder dem Auftreten höherer Gewalt schriftlich eingehen.
Sollte diese Vereinbarung gemäß den Bedingungen in diesem Abschnitt gekündigt werden, wird NIS NORTH INCOMING SERVICE dem Kunden alle zuvor vom Kunden an NIS NORTH INCOMING SERVICE gezahlten Zahlungen zurückerstatten, abzüglich aller folgenden Beträge, zu deren Einbehaltung INBOUND SERVICE berechtigt ist: alle nicht - erstattungsfähige und andere Auslagen, die NIS NORTH INCOMING SERVICE an die Verkäufer, Lieferanten und Subunternehmer von NIS NORTH INCOMING SERVICE gezahlt hat oder zahlen muss, sowie alle Kosten (einschließlich Arbeitskosten), die NIS NORTH INCOMING SERVICE anderweitig entstanden sind eine Zahlungsverpflichtung ab dem Zeitpunkt der Höheren Gewalt
Kündigung, solange solche direkten und/oder indirekten Kosten durch angemessene Unterlagen belegt sind. Darüber hinaus werden die Arbeiten von NIS NORTH INCOMING SERVICE bis zum Zeitpunkt der Höheren Gewalt und darüber hinaus in Rechnung gestellt. NIS NORTH INCOMING SERVICE haftet außerdem nicht für Verzögerungen aufgrund von Ursachen, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen.

Kunst. 8 Änderungen und Modifikationen

Nach dem Datum der Bestätigung kann es erforderlich sein, dass der Kunde bestimmte Änderungen an der dann gültigen Bestätigung vornimmt. Der Kunde wird NIS NORTH INCOMING SERVICE schriftlich über Änderungen oder Korrekturen der vertraglich vereinbarten Dienstleistung informieren. In einem solchen Fall und nach Erhalt der vom Kunden angeforderten Änderungen verpflichtet sich NIS NORTH INCOMING SERVICE, sich nach besten Kräften zu bemühen, die vom Kunden angeforderten Änderungen zu berücksichtigen. Für den Fall, dass NIS NORTH INCOMING SERVICE in der Lage ist, solche angeforderten Änderungen zu berücksichtigen, wird NIS NORTH INCOMING SERVICE den Kunden über die Preisänderung informieren und eine neue Bestätigung erstellen, die die zu diesem Zeitpunkt gültige vorherige Bestätigung ersetzt. Für den Fall, dass der Service nicht in der Lage ist, die vom Kunden gewünschten Änderungen zu berücksichtigen, oder für den Fall, dass der Kunde die in der überarbeiteten Bestätigung festgelegten Preise und Bedingungen nicht genehmigt, bleiben der Kunde und NIS NORTH INCOMING SERVICE weiterhin verpflichtet, ihre jeweiligen Verpflichtungen gemäß der vorherige Bestätigung in Kraft.

Kunst. 9 Rücktritt bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl

Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl erstellt NIS NORTH INCOMING SERVICE dem Kunden ein neues Angebot auf die aktuelle Teilnehmerzahl oder kann vom Vertrag zurücktreten, sofern die jeweilige Bestätigung eine Mindestteilnehmerzahl vorsieht. In diesem Fall stellt NIS NORTH INCOMING SERVICE die Stornokosten des Kunden gemäß § 6 in Rechnung.

Kunst. 10 Nicht beanspruchte DIENSTLEISTUNG

Nehmen der Kunde bzw. seine Reisenden aus Gründen, die der Kunde oder diese Teilnehmer zu vertreten haben, eine bestimmte Leistung nicht ordnungsgemäß in Anspruch, so haben sie keinen Anspruch auf Ersatz des anteiligen Preises. NIS NORTH INCOMING SERVICE wird sich bemühen, ersparte Aufwendungen bei den Leistungsträgern zu erstatten. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für unerhebliche Leistungen oder ist aufgrund behördlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen ausgeschlossen.

Kunst. 11 Kündigungsrecht des NIS NORTH INCOMING SERVICE

(1) Soweit dem Kunden ein kostenloses Rücktritts- oder Rückzahlungsrecht eingeräumt wurde, kann NIS NORTH INCOMING SERVICE auch innerhalb der gesetzten Frist ohne Angabe von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
(2) NIS NORTH INCOMING SERVICE kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn einzelne Teilnehmer trotz Abmahnung durch NIS NORTH INCOMING SERVICE die Veranstaltung erheblich stören oder sich in einer solchen Weise verhält, die eine sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Im Falle einer Kündigung durch NIS NORTH INCOMING SERVICE bleibt dem Service der Anspruch auf Zahlung des Preises zur Anrechnung auf ersparte Aufwendungen und solche Vorteile, die er aus einer anderweitigen Nutzung des nicht in Anspruch genommenen Service erlangt hat, einschließlich etwaiger Gutschriften durch den Service Dienstleister.

Kunst. 12 Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Kunde hat NIS NORTH INCOMING SERVICE zu informieren, wenn er die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der von NIS NORTH INCOMING SERVICE angegebenen Frist erhalten hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der erhaltenen Reiseunterlagen, insbesondere deren Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, NIS NORTH INCOMING SERVICE unverzüglich über Unstimmigkeiten, fehlende Dokumente oder andere Unstimmigkeiten zu informieren. Haftet der Auftraggeber wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung, so haftet er für den daraus entstehenden Schaden mit
(2) Es obliegt dem Auftraggeber, festgestellte Mängel/Mängel NIS NORTH INCOMING SERVICE anzuzeigen. Unterlässt er dies fahrlässig, so tritt eine Minderung des Preises nicht ein. Die Mängelrüge ist formfrei, wird aber schriftlich empfohlen. Eine solche Mitteilung ist entbehrlich, wenn sie aus offensichtlichen oder aus anderen Gründen unzumutbar vergeblich ist, oder NIS NORTH INCOMING SERVICE den Mangel ohnehin bewusst gewesen sein muss.
(3) Vor der Ausführung des Dienstes werden dem Kunden eine Notrufnummer oder andere Daten zur sofortigen Kontaktaufnahme mit NIS NORTH INCOMING SERVICE zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kontaktdaten an die zuständigen Beteiligten weiterzuleiten.
(4) Der Kunde weist die Teilnehmer auf ihre Verpflichtung hin, alle zusätzlichen Leistungen vor Ort, die nicht in der Bestätigung des NIS NORTH INCOMING SERVICE enthalten sind, wie zB Kurtaxe, andere lokale Abgaben und Kosten für Pay-TV, Minibar oder Parkplatz, selbst zu bezahlen Honorare. NIS NORTH INCOMING SERVICE übernimmt keine dieser Kosten.
(5) Darüber hinaus informiert der Kunde die Teilnehmer über Garantien per Kreditkarte oder Bareinzahlungen, die von lokalen Dienstleistern verlangt werden können. NIS NORTH INCOMING SERVICE wird den Kunden rechtzeitig über solche Anforderungen informieren.
(6) Es obliegt allein dem Auftraggeber, seine Teilnehmer rechtzeitig über einschlägige Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren Änderungen zu informieren.

Kunst. 13 Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

(1) Ansprüche wegen mangelhafter Leistung sind vom Kunden innerhalb einer Woche nach der planmäßigen Erbringung der Leistung gegenüber NIS NORTH INCOMING SERVICE geltend zu machen.
(2) Die kürzere Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche wegen grob fahrlässig verursachter Schäden und Personenschäden.

Kunst. 14 Haftungsbeschränkung

(1) NIS NORTH INCOMING SERVICE haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von NIS NORTH INCOMING SERVICE, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. NIS NORTH INCOMING SERVICE haftet auch für Schäden, die nicht von gesendeten gedeckt sind. 1, sondern auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von NIS NORTH INCOMING SERVICE s, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften beruhen.
(2) NIS NORTH INCOMING SERVICE haftet auch für fahrlässig verursachte Schäden, soweit sie auf der Verletzung von Rechten beruhen, die der Kunde nach Inhalt und Zweck des Vertrages zu gewähren hat, und/oder auf einer Pflichtverletzung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, auch bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, auf 1.000.000 Euro pro Schadensfall begrenzt.
(4) Die Haftung gemäß dem baskischen Tourismusgesetz (LEY 13/2016, de 28 de julio, de Turismo de Euskadi) und dem Dekret 81/2012 über Reisebüros, Schäden oder Ansprüche ist auf 1.800.000 Euro pro Ereignis begrenzt , auch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(5) Im Übrigen ist die Haftung – soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben – ausgeschlossen.

Kunst. 15 Sonstige Bestimmungen

(1) Vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen unterliegt die gesamte Rechtsbeziehung zwischen NIS NORTH INCOMING SERVICE und dem Auftraggeber deutschem Recht.
(2) Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von NIS NORTH INCOMING SERVICE vereinbart. Gleiches gilt für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von NIS NORTH INCOMING SERVICE unbestritten sind oder in einem engen wechselseitigen Zusammenhang mit der Forderung von NIS NORTH INCOMING SERVICE stehen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegen NIS NORTH INCOMING SERVICE aus diesem Vertrag ohne dessen Zustimmung abzutreten.
(5) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Anwendbare Vorschriften:

Baskisches Tourismusgesetz (LEY 13/2016, de 28 de julio, de Turismo de Euskadi)
Dekret 81/2012 der baskischen Reisebüros vom 22. Mai)
Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reisearrangements, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates Rat und zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates
Bilbao, Mai 2018

Datenschutzbestimmungen

Ihre Privatsphäre und Rechte werden in unserem Unternehmen respektiert

NIS respektiert und schützt die personenbezogenen Daten, die Sie uns geben, und Sie sollten wissen, dass Ihre Rechte garantiert sind.
Unsere Grundsätze in Bezug auf die Privatsphäre der Benutzer lauten wie folgt:

  • Wir fordern niemals personenbezogene Daten an, es sei denn, dies ist für die Bereitstellung der von den Benutzern gewünschten Dienste unerlässlich.
  • Wir geben personenbezogene Daten nur an unsere Anbieter weiter, um unsere Dienste bereitzustellen.
  • Wir verwenden personenbezogene Daten niemals für andere Zwecke als die in dieser Datenschutzerklärung genannten.

NORTH INCOMING SERVICE SL hat seine Datenschutzerklärung an die Anforderungen der EU-Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2016 zum Schutz von Privatpersonen (DSGVO) angepasst.

Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

  • Identität des Verantwortlichen: NORTH INCOMING SERVICE SL
  • Handelsname: NIS
  • Steueridentifikationsnummer (NIF/CIF): B48511034
  • Adresse C/ Arbidea 7, Abt. 14-48004 Bilbao
  • Email: info@nis.es
  • Aktivität: Reisebüro, spezialisiert auf Incentive-Reisen, Meetings, Produkteinführungen und Konferenzen. Reisebüros, die diese Aktivitäten durchführen, sind als DMCs (Destination Management Companies) bekannt.

Grundsätze, die wir auf personenbezogene Daten anwenden

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten folgende Grundsätze, die alle den Anforderungen der neuen europäischen Datenschutzverordnung entsprechen:

  • Grundsatz der Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz: Wir benötigen immer die Zustimmung der betroffenen Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere spezifische Zwecke, die wir im Voraus mit absoluter Transparenz erläutern.
  • Grundsatz der Datenminimierung: Wir fordern nur solche Daten an, die für die Zwecke, für die sie erforderlich sind, unbedingt erforderlich sind, und zwar immer in der geringstmöglichen Menge.
  • Prinzip der Speicherbegrenzung: Die Daten werden nicht länger aufbewahrt als unbedingt erforderlich, um den Zweck ihrer Verarbeitung zu erreichen.
  • Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit: Die Daten werden so verarbeitet, dass die angemessene Sicherheit und Vertraulichkeit personenbezogener Daten gewährleistet ist.

Ihre Rechte, wenn Sie uns Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen

Betroffene Personen haben das Recht auf:

  • Fordern Sie Zugang zu personenbezogenen Daten der betroffenen Person an
  • Fordern Sie deren Berichtigung oder Löschung an
  • Fordern Sie die Einschränkung der Verarbeitung an
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Fordern Sie die Übertragbarkeit der Daten an

Sie können, Zugang ihre persönlichen Daten und fordern Sie die Korrektur unrichtiger Daten oder verlangen Sie ggf Löschen wenn die Daten unter anderem für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind. Unter bestimmten Umständen können sie verlangen Begrenzung die Verarbeitung ihrer Daten, in diesem Fall werden sie nur zur Geltendmachung oder Verteidigung von eventuell entstehenden Ansprüchen aufbewahrt. Unter bestimmten Umständen und aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, können betroffene Personen Objekt zur Verarbeitung ihrer Daten. NIS wird die Verarbeitung der Daten einstellen, außer aus zwingenden berechtigten Gründen oder zur Ausübung oder Verteidigung möglicher Ansprüche. Sie können auch die anfordern Portabilität ihrer Daten. Betroffene Personen haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der Kontrollbehörde, in diesem Fall der spanischen Datenschutzbehörde, einzureichen, wenn sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung ihrer Daten gegen die Verordnung verstößt.

Unser Zweck bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Wenn Sie mit uns in Kontakt treten, geben Sie personenbezogene Daten an, für die NIS verantwortlich ist. Diese Informationen können personenbezogene Daten enthalten, die Ihr Name, Ihre Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und andere Informationen sein können. Indem Sie diese Informationen bereitstellen, stimmen Sie zu, dass Ihre Informationen von NIS nur wie in den rechtlichen Hinweisen und dieser Datenschutzrichtlinie beschrieben erfasst, verwendet, verwaltet und gespeichert werden.
Wir verwenden die bereitgestellten Informationen für die folgenden Zwecke:

  • Um die erhaltenen E-Mails zu beantworten.
  • Um auf Anfragen nach Vorschlägen oder Kostenvoranschlägen zu antworten.
  • Sich um die zwischen den beiden Parteien eingegangenen Verpflichtungen zu kümmern und diese einzuhalten.
  • Um die Einhaltung der Nutzungsbedingungen und des anwendbaren Rechts zu gewährleisten.
  • Um kommerzielle Informationen über unsere Programme zu senden.
  • Es werden auch einige nicht identifizierende Daten gesammelt, die durch Cookies erhalten werden, die auf die Computer der Benutzer heruntergeladen werden, wenn sie diese Website besuchen, was in unserer Cookie-Richtlinie beschrieben ist.
  • Um soziale Medien zu verwalten. NIS kann in sozialen Medien präsent sein. Dieser Abschnitt regelt die Verarbeitung von Daten, die von Personen erhalten wurden, die über die offiziellen Seiten von NIS zu Social-Media-Followern werden. NIS verarbeitet personenbezogene Daten, um die Präsenz der Benutzer in sozialen Medien korrekt zu verwalten, sie über Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen von NIS zu informieren und für alle anderen Zwecke, die gemäß den Vorschriften für soziale Medien zulässig sind. Keinesfalls werden die Profile von Social-Media-Nutzern verwendet, um Werbematerial individuell zu versenden.
  • Wir können personenbezogene Daten nach vorheriger Zustimmung an unsere Lieferanten zur Erbringung der Serviceanfrage weitergeben.

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) 2016/679, NORTH INCOMING SERVICES SL mit Sitz in Calle Arbidea Nº 7, dep. 14, 48004 Bilbao, wird der Datenverantwortliche sein. Personenbezogene Daten, die den Nutzer identifizieren könnten, verkauft oder gibt NIS ohne vorherige Zustimmung nicht an Dritte weiter und wird dies auch in Zukunft nicht tun.

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist:3

  • Die Erfüllung und Durchführung eines Vertrages mit NIS
  • Die Zustimmung zum prospektiven oder kommerziellen Angebot von Produkten.
  • Einhaltung geltender gesetzlicher Verpflichtungen.

Datenkategorien

Die Kategorien der verarbeiteten Daten sind wie folgt:

  • Identifizierungsdaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse…)
  • Wirtschaftsdaten (Bankkonten usw.)

Besonders geschützte Daten werden nicht verarbeitet.

Wie lange behalten wir Ihre Daten?

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  • Bis die betroffene Person ihre Löschung verlangt

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Durch das Surfen auf der Website können nicht identifizierende Daten gesammelt werden, darunter IP-Adressen, ungefähre geografische Lage, ein Protokoll darüber, wie Websites und Dienste verwendet werden, und andere Daten, die nicht zur Identifizierung des Benutzers verwendet werden können. Zu den nicht identifizierenden Daten gehören auch solche, die über Dienste Dritter in Bezug auf Surfgewohnheiten erhalten werden. Diese Website verwendet den Drittanbieter-Analysedienst Google Analytics.

Datengeheimnis und Sicherheit

Bei der Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten verpflichtet sich NIS, deren Vertraulichkeit zu respektieren und sie für den angegebenen Zweck zu verwenden sowie ihrer Verpflichtung nachzukommen, sie zu speichern und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Änderung, ihren Verlust, ihre unbefugte Verarbeitung oder ihren Zugriff gemäß zu verhindern die Bestimmungen der geltenden Datenschutzgrundverordnung. NIS kann die absolute Uneinnehmbarkeit des Internet-Netzwerks und die folgende mögliche Verletzung von Daten durch betrügerischen Zugriff darauf durch Dritte nicht garantieren.

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Akzeptanz und Zustimmung

Die Benutzer erklären, dass sie über die Bedingungen zum Schutz personenbezogener Daten informiert wurden und akzeptieren und stimmen zu, dass sie von NIS in der in dieser Datenschutzrichtlinie angegebenen Weise und zu den Zwecken verarbeitet werden.

Änderungen an den Datenschutzbestimmungen

NIS behält sich das Recht vor, die aktuelle Richtlinie zu ändern, um sie an neue Gesetze oder Rechtsprechung sowie an Branchenpraktiken anzupassen.

Zweifel oder Fragen zu dieser Richtlinie oder Ihren Rechten

Wenn Sie Kommentare oder Fragen zu dieser Richtlinie haben oder wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Art und Weise haben, wie die bereitgestellten personenbezogenen Daten behandelt wurden, können Sie uns per Post oder E-Mail unter der folgenden Adresse kontaktieren: info@nis.es
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